Umstellung BLG
Am 1. Januar 2024 ist im Kanton Bern das Gesetz über die Leistungen für Menschen mit
Behinderungen (BLG) in Kraft getreten. Es bewirkt einen wichtigen und sinnvollen
Systemwechsel in der Unterstützung für Menschen mit Behinderungen: Neu stehen der
Mensch und seine individuellen Bedürfnisse im Mittelpunkt der Finanzierung. Der Kanton
geht den Wechsel ins neue System nach einem geregelten Plan an.
Die Stiftung WOHIN ist im Zeitraum vom 1. Juli 2024 bis 31. Dezember 2024 mit der
Umstellung an der Reihe. Ab diesem Zeitpunkt werden wir schrittweise alle unsere
Klient:innen im betreuten Wohnen in die Finanzierung gemäss BLG überführen.
Zentrales Element bei der neuen Finanzierung ist die individuelle Bedarfsermittlung. Dabei
wird der persönliche Bedarf an Unterstützungsleistungen mit Hilfe des sogenannten
Individuellen Hilfeplans (IHP) in einem Gespräch mit den Klient:innen ermittelt. Die
Bedarfsermittlungen finden mit geschulten Mitarbeitenden unserer Institution in einem
persönlichen Gespräch ab Juli bei uns im Wohnen statt.
Wo gibt es weiterführende Infos zum BLG und dem Systemwechsel?
– Webseite zum BLG
Die Website informiert über das Gesetz sowie den Ablauf des Systemwechsels.
Darüber hinaus stehen Informationsmaterialien zum BLG als Downloads bereit.
– https://www.gsi.be.ch/de/start/themen/soziales/behinderung/blg/downloads.html
– Broschüre für Bewohnerinnen und Bewohner (PDF)
Die Broschüre beschreibt im Detail, was sich durch das BLG für Menschen mit
Behinderungen, die in einem Wohnheim wohnen, ändert. Zudem werden die nötigen
Schritte und der Ablauf des Systemwechsels ausführlich beschrieben.
– Faktenblätter (PDF)
Zu zahlreichen Einzelthemen im Zusammenhang mit dem BLG stehen Faktenblätter
zur Verfügung. Beispielsweise zur Anmeldung in AssistMe oder zur Vorbereitung auf
das Bedarfsermittlungsgespräch.
Kommen Sie bei Fragen rund um den anstehenden Systemwechsel einfach auf uns zu! Wir
freuen uns, gemeinsam mit Ihnen den Wechsel ins BLG anzugehen.